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Angekündigte Mehrwertsteuersenkung – Änderungen in SAP notwendig

Angekündigte Mehrwertsteuersenkung – Änderungen in SAP notwendig
Mit dem Anfang Juni beschlossenen Konjunkturpaket hat die Bundesregierung eine Reihe von notwendigen Maßnahmen beschlossen, um die deutsche Wirtschaft nachhaltig zu stärken und den Konsum anzukurbeln, nachdem diese durch die Corona-Krise stark gelitten hat und auch immer noch leidet.

Direkt als erste Maßnahme wurde eine temporäre Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16% sowie beim ermäßigten Satz von 7 auf 5% beschlossen. Die Änderung gilt bereits ab dem 01. Juli 2020 und ist nach aktuellen Informationen bis zum 31.12.2020 angesetzt – es wurde aber auch schon verlautet, dass man gegenüber einer Verlängerung über den 31.12.2020 hinaus offen sei. Ob die Unternehmen die Steuersenkung auch wie von der Bundesregierung erhofft direkt an den Endkunden weitergeben, ist offen. Fakt ist jedoch, dass Unternehmen direkt von dieser Steuersenkung betroffen sind und die Kassen- und Warenwirtschaftssysteme auf die angekündigte Änderung hin anpassen müssen.

Mehrwertsteuersenkung gilt ab 01. Juli 2020 – sind Sie schon vorbereitet?

Die angekündigte Mehrwertsteuersenkung tritt bereits zum 01.07.2020 in Kraft – es bleiben also nur noch wenige Wochen Zeit, um auf diese kurzfristige Änderung hin zu reagieren und Ihr SAP-System darauf einzustellen. Wir empfehlen Ihnen deshalb nicht zu warten und sofort zu handeln. Gerne unterstützen wir Sie dabei und setzen alle notwendigen Anforderungen in Ihrem SAP-System um.

Im alten SAP ECC 6.0 sowie in den ersten SAP S/4HANA Releases ist es (noch) nicht möglich, Steuerkennzeichen zeitabhängig zu pflegen.

Es genügt daher nicht, einfach bei den bestehenden Steuerkennzeichen den Prozentsatz von 19 auf 16% zu ändern. Um die Nachvollziehbarkeit und auch die klare Trennung von Belegen bis 30.06. (welche ja womöglich erst im Juli oder August bei Ihnen eingehen) und ab 01.07. sicherzustellen, sollten Sie neue Steuerkennzeichen anlegen. Je nach Alter Ihres Systems, gibt es womöglich noch alte Steuerkennzeichen, auf die Sie teilweise zurückgreifen können. Die Frage, die wir Ihnen hier stellen möchten ist, ob auch noch die hinterlegten Steuerkonten stimmen?

Ausgangsseitig müssen ebenfalls Anpassungen vorgenommen werden, sodass ab 01.07. die dann gültigen Steuerkennzeichen gezogen werden. Zu berücksichtigen ist auch, dass diese Änderung nur von temporärer Natur ist und (voraussichtlich) ab dem 01.01.2021 wieder die üblichen Steuersätze gelten.

All diese Änderungen lassen sich gut vorbereiten und bereits vorher in Ihr SAP-System einspielen. Es ist somit kein „Buchungsstopp“ oder ähnliches notwendig. Dennoch sollten diese Änderungen getestet werden. Ganz wichtig ist hierbei auch die Einbindung aller Mitarbeitenden Ihrer Finanzabteilung. Der Übergang erfolgt bei der richtigen Vorbereitung fließend.

Haben Sie auch an Ihre Umsatzsteuervoranmeldung gedacht?

Beachten Sie, dass insofern Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) bereits elektronisch und automatisiert über SAP erstellen und an das Finanzamt übermitteln, auch hier Änderungen im SAP-System vorgenommen werden müssen.

Buchungen, die mit den neuen Steuerkennzeichen erstellt werden, müssen in der UStVA entsprechend berücksichtigt werden – das heißt die Zuordnung zu den richtigen Kennziffern muss geprüft und aktualisiert werden. Die Zuordnung einer sog. „Steuergruppenversion“ kann zeitabhängig und damit bereits vorbereitend vor dem 01.07.2020 angepasst werden.

Wenn Sie die UStVA noch nicht automatisiert und elektronisch übermitteln, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf – wir richten Ihnen diesen Prozess gerne kostengünstig ein, sodass Sie während des Monatsabschlusses Zeit sparen und Fehler bei der Übertragung vermeiden.

All die genannten Punkte sollten sorgfältig und vollumfänglich von Experten analysiert werden. Besonders in der Finanzbuchhaltung darf man sich hier keine Unstimmigkeiten erlauben. Fallen Fehler erst ein paar Wochen später auf, sind diese in der Regel nur noch mit großem Aufwand zu korrigieren und sollten daher unbedingt vermieden werden.

Wir informieren uns ständig über aktuelle Geschehnisse – sei es der BREXIT oder jetzt die angekündigte Mehrwertsteuersenkung. Damit Sie sich als SAP-Anwender auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, kümmern wir uns gerne um die Umsetzung solcher Änderungen. Unsere erfahrenen SAP-Berater beraten Sie gerne und nehmen die notwendigen Einstellungen an Ihrem System vor. Kommen Sie gerne auf uns zu!

Über den Autor

Katharina Lutz

Durch einfach erklärtes Fachwissen möchte ich unseren Leserinnen und Lesern die Welt der Microsoft- und SAP-Technologien näher bringen. Des Weiteren schreibe ich gerne über IT-Technologien, die Ihre Unternehmensprozesse auf das nächste Level heben.

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